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Häufig gestellte Fragen

Man sieht einen Wegweiser der in verschiedene Richtungen zeigt

Du interessierst dich für einen Freiwilligendienst oder bist bereits Freiwillige*r?

Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen. Deine Frage ist nicht dabei? Melde dich gerne bei uns.

Soziale Lerndienste im Bistum Trier

 

Servicezeit

Montag bis Donnerstag:
von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Für deinen Freiwilligendienst (FSJ/BFD) bekommst du - neben deinem monatlichen Taschengeld - einen Freiwilligenausweis zugeschickt. Mit diesem Ausweis kannst du Ermäßigungen erhalten, ähnlich wie Azubis oder Studierende, sei es im Schwimmbad, im Kino oder in Museen.

Auf der Website www.freiwillig-ja.de/benefits findest du deutschlandweit einen Überblick über alle Vergünstigungen und Extras, die du mit deinem Freiwilligenausweis bekommst. 

Ob Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD), der Unterschied ist für dich selbst fast nicht spürbar, denn im Grunde basieren beide Dienstformen auf den gleichen Prinzipien.

Der Unterschied liegt lediglich in der Organisation selbst, dabei ist der größte spürbare Unterschied für dich, dass der BFD altersoffen ist. So bieten wir zusätzlich zum regulären FSJ und BFD das Programm BFD 27plus für Interessierte ab 27 Jahren an.

Während deinem Freiwilligendienst kann es passieren, dass du krank wirst und nicht in die Einsatzstelle arbeiten oder zu deiner Seminarwoche gehen kannst.

Dann ist es wichtig vor Dienstbeginn in deiner Einsatzstelle Bescheid zu sagen. Wie die genauen Wege sind, ab wann du eine AU brauchst und an wen du dich im Krankheitsfall wenden sollst, klärst du am besten direkt in deiner Einsatzstelle.

Solltest du vor einer deiner Bildungswochen merken, dass du krank wirst, meldest du dich direkt bei den Sozialen Lerndiensten krank. Schreibe einfach eine Mail an deine*n Bildungsreferent*in oder ruf an unter: 0651 993796300.

Der Urlaubsanspruch ist vertraglich geregelt. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren richtet sich die Zahl der Urlaubstage nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Mindestens zwei Wochen sind als Erholungsurlaub zusammenhängend zu gewähren. Der gesetzliche Urlaubsanspruch im Kalenderjahr beträgt mindestens 24 Tage. Dauert das FSJ/BFD weniger als 12 Monate, reduziert sich der Urlaubsanspruch pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs.

Während der Bildungsseminare kann kein Urlaub genommen werden.

Die Bemessung des Urlaubs richtet sich nach den tarif- und arbeitsrechtlichen Bedingungen, die in der Einsatzstelle gelten. Im Übrigen gelten für Jugendliche längere Urlaubsansprüche nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Deinen Urlaub beantragst du direkt in der Einsatzstelle. Wie das genau abläuft erfährst du dort. Sicherlich hilft dir auch deine Praxisanleitung gerne weiter.

Die wichtigste Voraussetzung für einen Freiwilligendienst im Inland ist, dass du die Vollzeitschulpflicht erfüllt hast und mindestens 16 Jahren alt bist. Außerdem solltest du Lust darauf haben mindestens 6 Monate in einer sozialen Einrichtung mitzuarbeiten.

Du hast Interesse? Dann schau doch mal, welche Einsatzbereiche es gibt.