Freiwilligendienste können bei berechtigtem Interesse auch in Teilzeit geleistet werden.
Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
- Das berechtigte Interesse ist durch die Vorlage „geeigneter Belege“ entsprechend dem Freiwilligendiensteteilzeitgesetz nachzuweisen. Die Belege sind in der Einsatzstelle aufzubewahren. Der Vereinbarung ist lediglich eine Bestätigung über das Vorliegen eines berechtigten Interesses an einem Freiwilligendienst in Teilzeit hinzuzufügen. Die Vorlage ist in unserem Downloadbereich zu finden.
- Der Mindestarbeitsumfang beträgt 20,1 Stunden/Woche.
- Das Taschengeld wird anteilig der Wochenstundenzahl gekürzt.
- Der Freiwilligendienst in Teilzeit kann sowohl im FSJ als auch im BFD absolviert werden. Es erfolgt keine gezielte Steuerung aller Teilzeit-Freiwilligen in eine Dienstform.
- Die Teilzeit-Freiwilligen nehmen ganz normal an dem Seminarprogramm teil. Individuelle Sonderregelungen (z.B.: Freistellung von der Übernachtungspflicht) können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vereinbart werden, müssen aber im Einzelfall geprüft und genehmigt werden. Sonderregelungen werden in der Personalakte hinterlegt.