Laut vertraglicher Vereinbarung über die Ableistung eines FSJ oder BFD gehört es zu den Rechten der Freiwilligen, am Ende ihres Einsatzes auf Anfrage ein Zeugnis zu erhalten. Wir empfehlen ausdrücklich allen Freiwilligen, gerade mit Blick auf zukünftige Bewerbungen etc., dieses Recht in Anspruch zu nehmen.
Die Erstellung des Zeugnisses gehört zu den Aufgaben der Einsatzstelle, da diese eine qualifizierte Beurteilung der Tätigkeit abgeben kann (Kopie an die Sozialen Lerndienste). Für den Bereich FSJ und BFD erstellen die Sozialen Lerndienste im Bistum Trier ihrerseits ein Zertifikat über die Bildungsarbeit, wenn die entsprechenden Vorausetzungen hierfür erfüllt sind.
Desweiteren erhalten die FSJ-Freiwilligen von den Sozialen Lerndiensten eine FSJ-Endbescheinigung über die geleistete Dienstzeit. Für die BFD-Freiwilligen erstellt die Dienststelle diese Bescheinigung (Kopie an die Sozialen Lerndienste).
In unserem Downloadbereich finden Sie Tipps zur Zeugniserstellung, die Ihnen bei der Erstellung eine Hilfe sein können. Dort finden Sie außerdem eine Vorlage zur Dienstzeitbescheinigung - sowohl für FSJ als auch für BFD.